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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regionaltreff Dresden

Datum und Uhrzeit
26.01.2016 (15:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

AFBB (Raum 408)
Blochmannstraße2
01069 Dresden

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Aktuelle Informationen zu den Vorhaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden im Jahr 2016
    Gesprächspartner:   Herr Thomas Wünsche, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden und Herr Jan Pratzka, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
  2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

 

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